Nachdem in letzter Zeit immer häufiger Meldungen über Daxnfeuer – Wied verbrennen von Privatpersonen an die Integrierte Leitstelle Traunstein (ILS) gerichtet werden, wurde dazu folgende einheitliche Regelung herausgegeben:
Das Verbrennen von Wied ist vom Landwirt/Waldbesitzer der zuständigen Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft die rechtliche Zulässigkeit des Verbrennens und meldet diese Maßnahme dann unverzüglich bei der ILS Traunstein an.
Eine Zusammenstellung der gültigen Vorschriften, die beim Verbrennen von Reisig zu beachten sind, können unter
http://www.aelf-ts.bayern.de/forstwirtschaft/24127/index.php
nachgelesen werden.
Das Formblatt für die Anmeldung einer Verbrennung von Reisig können Sie sich herunterladen und ausgefüllt bei der Gemeinde abgeben. Dabei erhalten Sie die einzuhaltenden Richtlinien zur Verbrennung von Reisig im Wald ausgehändigt.