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Gemeinde Polling
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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Die Gemeinde Polling bittet um Beachtung folgender Punkte:

Anpflanzungen beleben und verschönern das Gemeindebild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber Gefahrensituationen und Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. An Kreuzungen, Einmündungen sowie bei Fuß- und Radwegen können durch überhängende Äste oder zu breit bzw. zu hoch wachsende Bäume oder Hecken Behinderungen entstehen. Wir bitten alle Grundstückseigentümer, die in die Verkehrswege stehenden Äste und Zweige abzuschneiden. Dies gilt sowohl innerorts, als auch im Außenbereich.

►  An einem Gehweg soll ein sog. „Lichtraumprofil“ in Höhe von 2,20 Metern 
      eingehalten werden, d. h. Hecken sollen bis zu einer Höhe von 2,20 m
      senkrecht zurückgeschnitten werden, um Fußgänger nicht zu behindern.

►  An einer Straße beträgt die erforderliche Höhe 4 m, um auch Müll- und
      Schneeräumfahrzeugen ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen.

►  An Kreuzungen oder Straßeneinmündungen sind an den
      Eckgrundstücken sog. „Sichtdreiecke“ einzuhalten.

Wir bitten, dafür zu sorgen, dass die genannten Verkehrsflächen das ganze Jahr über ohne Beeinträchtigung benutzt werden können. Gerade Frühjahr und Herbst eignen sich für Pflegemaßnahmen. Das Schnittgut können Sie, sofern Sie nicht mulchen oder für sonstige Zwecke verwenden, in „haushaltsüblichen“ Mengen (bis zu 2 m³) zum Wertstoffhof bringen.

 


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