Schüler der Grund- und Hauptschulen sind der örtlich zuständigen Schule zugewiesen. Soll aus besonderen Gründen eine andere Schule besucht werden, ist ein Gastschulantrag erforderlich.
Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der der/die Schüler/in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, im Einvernehmen mit der Gastschulgemeinde und den beteiligten Schulen.
Die Gemeinde kann den Gastschulbesuch nur aus zwingend notwendigen Gründen gestatten. Eine ausführliche Begründung auf dem Antrag unter Beigaben von Nachweisen ist erforderlich.
Gastschulverhältnisse sind für die Eltern grundsätzlich kostenfrei. Es besteht allerdings keine Pflicht zur kostenfreien Schülerbeförderung für die beteiligten
Gemeinden. Dafür haben die Eltern selbst zu sorgen.
Füllen Sie den Antrag mit den Daten von Kind und Eltern sowie der beteiligten Schulen aus. Am besten sprechen Sie mit dem ausgefüllten Antrag selbst bei den beteiligten Schulen/Schulleitern vor. Der Antrag kann aber auch von uns an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden.