Alle 4 Jahre wird der Deutsche Bundestag, das höchste Organ unseres Staates, neu gewählt.
Die Wählerinnen und Wähler bestimmen bei jeder Bundestagswahl, welche Parteien in das Parlament einziehen und wie die Sitze verteilt sind.
Das Land bekommt mit der Neuwahl des Parlaments auch eine neue Regierung.
Wahlmodus
1. Bei der Wahl zum Bundestag gibt es einen Stimmzettel.
2. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten im
jeweiligen Wahlkreis.
Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
Beide Stimmen können Sie unabhängig voneinander abgeben.
3. Die Berechnung des Anteils der Parteien an der Gesamtzahl der
Bundestagsmandate erfolgt entsprechend ihrem Anteil an den
Zweitstimmen.
Dieser entscheidet also über den Ausgang der Bundestagswahl.
Da die Zweitstimme also die wichtigere Stimme ist, wird sie auch
„Kanzlerstimme“ bezeichnet.
4. Die Hälfte der 598 Mandate wird über die Erststimmen in 299
Einzelwahlkreisen vergeben.
Hier ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat
(sog. Direktmandate).
Direktmandate werden den Parteien auf die Zahl der Listenmandate
angerechnet, die sie nach dem Zweitstimmenergebnis erhalten.
5. Über eine Sperrklausel wird verhindert, dass Splitterparteien an der
Mandatsverteilung teilnehmen. Parteien, die nicht mind. 5 % der gültigen
Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen haben, werden vom
Einzug in den Bundestag ausgeschlossen.
Die Wähler/innen der Gemeinde Polling haben wie folgt gewählt:
► Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 27.09.2009