Die Gemeinde Polling bittet um Beachtung folgender Punkte:
Anpflanzungen beleben und verschönern das Gemeindebild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden. An Kreuzungen, Einmündungen sowie bei Fuß- und Radwegen können durch Anpflanzungen aller Art, z. B. Bäume, Sträucher, Stauden, Hecken, lebende Zäune, hohes Gras, Getreide, Mais und dgl. Behinderungen entstehen. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben Eigentümer und Besitzer ihre Beseitigung zu dulden. Dies gilt sowohl innerorts, als auch im Außenbereich.
► An einem Gehweg soll ein sog. „Lichtraumprofil“ in Höhe von 2,20 Metern
eingehalten werden, d. h. Hecken sollen bis zu einer Höhe von 2,20 m
senkrecht zurückgeschnitten werden, um Fußgänger nicht zu behindern.
► An einer Straße beträgt die erforderliche Höhe 4 m, um auch Müll- und
Schneeräumfahrzeugen ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen.
► An Kreuzungen oder Straßeneinmündungen ist sicherzustellen, dass der
Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtsregelung rechtzeitig erkennt und sog.
„Sichtfelder“ oder „Sichtdreiecke“ eingehalten werden. Die Größe der
freizuhaltenden Sichtfelder richtet sich nach verschiedenen Kriterien, z. B.
die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dem Knotenpunkt.
Wir bitten, dafür zu sorgen, dass die genannten Verkehrsflächen das ganze Jahr über ohne Beeinträchtigung benutzt werden können.
Nach Bundes- und Bayer. Naturschutzgesetz können die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege, die den Bestand erhält, in der Zeit vom 1. Oktober bis spätestens Ende Februar durchgeführt werden. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Arbeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Schonende Form- und Pflegerückschnitte zur Beseitigung des Zuwachses bei Bäumen und Sträuchern (Gartenhecke) und Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, dürfen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes erfolgen.
Das Schnittgut können Sie, sofern Sie nicht mulchen oder für sonstige Zwecke verwenden, in „haushaltsüblichen“ Mengen (bis zu 2 m³) zum Wertstoffhof bringen.
Weiteres Wissenswertes können Sie folgendem Informationsblatt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn entnehmen: