Ab 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz.
Ab diesem Zeitpunkt muss bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt zwingend eine Bescheinigung vom Vermieter/Hauseigentümer vorgelegt werden, in der das tatsächliche Einzugsdatum bestätigt wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Polling, Tel. 08633 8975-18 oder -19.
Die Mietbescheinigung ist als PDF-Datei beigefügt als Möglichkeit zum Ausdrucken.
Bitte vollständig ausfüllen, vom Vermieter oder einer bevollmächtigten Person unterschreiben lassen und bei der Anmeldung vorlegen.