Neues Gesetz zum 01.01.2020
Der Bayerisches Landtag hat ein Gesetz zum Bayerischen Krippengeld beschlossen, das zum 01.01.2020 in Kraft tritt.
Vom Bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr, die eine Kinderkrippe oder, wie im Kindergarten Polling, eine Kleinkindergruppe besuchen.
Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt.
Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter
www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeldd
zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld.
Außerdem wurde ein Service-Telefon für Fragen zum Krippengeld eingerichtet unter
Tel. 0931 320 90 929,
erreichbar von Mo - Do von 8 - 16 Uhr und
freitags von 8 - 12 Uhr.
Weitere Infos: