Das Verbrennen von Wied ist vom Waldbesitzer der zuständigen Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft die rechtliche Zulässigkeit des Verbrennens. Der zuständige Feuerwehrkommandant (Link auf Vereinsliste) und die Polizei (Tel. 08631 3673-0) sind ebenfalls zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Meldungen des Deutschen Wetterdienstes zur Waldbrandgefahr bzw. den Graslandfeuerindex unter dem
Link.
Das Formblatt für die Anmeldung einer Verbrennung von Wied können Sie sich herunterladen und ausgefüllt bei der Gemeinde abgeben.