Das Passamt informiert
Seit 01.11.2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen neu zu bestimmen.
Dies wurde notwendig, da in der Lesezone des neuen Personalausweises kein Rufname gekennzeichnet werden kann. In der Praxis kommt es dann bei Bürgern oft zu Problemen wenn bei Banken, Versicherungen, Fluggesellschaften ect. der erste Name des Personalausweises verwendet wird anstatt des Rufnamens.
Die Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann beim Standesamt Mühldorf a.Inn unter Vorlage des Personalausweises und einer Geburtsurkunde beantragt werden.
Die ausgestellten Ausweise verlieren dadurch ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden.