Der Flossinger See erhöht die Lebensqualität in der Gemeinde und darüber hinaus deutlich. Er lädt durch seinen Rundweg zum Spaziergang ein, aber er zieht auch Badelustige aus der näheren Umgebung an. Im Nordwestbereich steht eine Liegewiese zur Verfügung. Während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) werden Toilettenhäuschen am Parkplatz aufgestellt.
Die Wasserqualität wird von Mai bis August (bei entsprechender Witterung auch noch im September) einmal monatlich vom Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn überprüft.
Auskunft über die Ergebnisse erteilt die Gemeinde.
Im Winter, bei geschlossener Eisdecke, bietet er eine ideale Fläche zum Schlittschuhlaufen, Eisstockschießen usw. Die Benutzung des Geländes (Land- und Seefläche) erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr.
Der Grundwassersee mit einer Größe von 2,75 ha, der auch teilweise vom Flossinger Bach gespeist wird, ist 1998 als Hochwasserrückhalteanlage für das Dorf Oberflossing geschaffen worden.
Um den Badegästen unbeschwertes Badevergnügen zu ermöglichen, gibt es auch klare Regeln.
Verboten ist unter anderem (soweit nicht eine Sondergenehmigung der Gemeinde Polling erteilt wurde) unter anderem:
► das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie das
Radfahren und das Reiten. Das Radfahren auf dem Damm ist gestattet
► das Aufstellen von Wohnwägen; das Zelten oder Nächtigen ist nur mit
Erlaubnis der Gemeinde gestattet
► das Errichten von offenen Feuerstellen
► das Benutzen von Booten aller Art, ausgenommen sind nur aufblasbare
Gummiboote
► das Mitführen von Tieren während der Badesaison zwischen
15.05. - 15.09.
► das Fischen im See
► der Aufenthalt zwischen 23:00 Uhr und 4:00 Uhr
Weitere Regelungen sind in der Satzung der Gemeinde Polling über die Benutzung des Flossinger Sees enthalten (Hinweistafeln am See).
► Satzung Flossinger See
Flossinger See im Winter
Eislaufen am See
See im Sommer (1)
See im Sommer (2)
Der Biber bei der Kontrolle
eines
hoch-
professionellen
Staudammes
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