Staatliches Abfallrecht – Umweltgerechter Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und Wegebefestigung
Es gibt neue Erkenntnisse zum Auslaugverfahren von Tondachziegeln.
Daher besteht die Möglichkeit, sortenreine, homogene Tondachziegel
- die nicht beschichtet und nicht künstlich eingefärbt sind,
- die aus dem kontrollierten, separierten Rückbau eines Gebäudes
stammen,
- bei denen kein Kontaminationsverdacht besteht und keine Hinweise auf
besonders belastete Bereiche vorliegen,
- die keine Stör- und Fremdanteile aufweisen,
- die entsprechend den bautechnischen Erfordernissen im Hinblick auf die
Wegenutzbarkeit und notwendige Tragfähigkeit sowie Standfestigkeit
zerkleinert werden
in dünnschichtiger Bauweise bis zu einer Dicke von maximal 12 cm im offenen, nichtöffentlichen Wegebau unter Beachtung der sonstigen allgemeinen Anforderungen hinsichtlich der bautechnischen Belange, des Gewässerschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes sowie der Erholungsnutzung zu verwenden.
Um möglicherweise nicht ordnungsgemäße Verwertungsmaßnahmen auszuschließen, ist beim vorgesehenen Einsatz von Tondachziegelmaterial jedes geplante Wegebau- und Instandsetzungsvorhaben frühzeitig vorab bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in folgendem Merkblatt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Amtes für Ländliche Entwicklung: