Erweiterung des Wasserschutzgebietes für die Brunnen II und III sowie Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen
Die Wasserschutzgebiete im Gemeindegebiet Polling wurden neu festgesetzt und sind mit der Veröffentlichung der Verordnungen im Amtsblatt des Landkreises Mühldorf a. Inn in Kraft getreten.
Unter folgendem Link kann der Eintrag im Amtsblatt des Landratsamtes Mühldorf Nr. 23 vom 30.06.2010 (Verordnung über das Wasserschutzgebiet
in der Gemeinde Polling für die öffentliche Wasserversorgung aus dem Tiefbrunnen IV, Berichtigung) eingesehen werden:
http://www.lra-mue.de/de/pub/buergerservice/amtsblaetter.cfm