► Nach der „Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Straßen
und die Sicherung der Gehwege im Winter“ sind innerhalb der
geschlossenen Ortslage die Anlieger verpflichtet, die Gehwege bei Bedarf
zu räumen und zu streuen.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
Auch der als Gehweg geltende Teil einer Fahrbahn muss geräumt und
gestreut werden.
► Die allgemeine Räum- und Streupflicht gilt an
Werktagen von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
► Bitte denken Sie daran, dass es ganz besonders im Winter im Bereich
von schmäleren Straßen notwendig ist, dass Fahrzeuge nicht am
Fahrbahnrand geparkt werden. Sie behindern andere Verkehrsteilnehmer
und den Winterdienst.
► Außerdem bitten wir dringend darum, den Schnee von den
Grundstückseinfahrten nicht auf die Straße zu räumen, sondern auf den
eigenen Grundstücken abzulagern.
Im Übrigen erinnern wir daran, dass die Gemeinde ein Straßennetz von ca. 89 km zu betreuen hat.
Die Gemeinde bittet um Verständnis, dass der Räumdienst bei anhaltendem Schneefall nicht alle Straßen gleichzeitig räumen kann.
Dies bedeutet, dass gewisse von der Verkehrsbedeutung herausragende Verkehrswege in der Rangfolge vorgehen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind nur verkehrswichtige und gefährliche Straßenflächen zu streuen. Das gilt also insbesondere für Steigungen, Schulbusstrecken, Fußgängerüberwege, Ein-
mündungen und Kreuzungen von verkehrswichtigen Straßen.
Die Bauhofmitarbeiter bemühen sich im Winter ihren Dienst zur Zufriedenheit der Bürger zu verrichten.
Kontakt:
Bauhof Polling
Grünbacher Straße 19
84570 Polling
Telefon: 08633 6369
Handy: 0172 86550972
Bereitschaftsdienst:
(Wasser, Kanal, Winterdienst)
Handy: 0173 5714055
Bauhofleitung:
Herr Johann Vorwallner